Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht zulässig!
Gartenabfälle
Das betrifft alle Arten pflanzlicher Abfälle, wie Laub, Rasenschnitt, Heckenschnitt etc.
Um ein offenes Feuer handelt es sich z.B. bei Brenntonnen, Kaminen, Feuerschalen, Feuerkörben, Grills etc. und natürlich bei „Lagerfeuern“.
Rauchentwicklung
Zulässig ist das Grillen und das Verbrennen von Holzscheiten in Kaminen, Feuerschalen und Feuerkörben. Hierbei ist auf eine geringste Rauchentwicklung zu achten und eine Belästigung der Nachbarn zu vermeiden!
Beachte: Ein verursachter Feuerwehreinsatz kann teuer werden!